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   OLG Koblenz, 14.07.1998 - 15 UF 164/98   

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https://dejure.org/1998,9581
OLG Koblenz, 14.07.1998 - 15 UF 164/98 (https://dejure.org/1998,9581)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.1998 - 15 UF 164/98 (https://dejure.org/1998,9581)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - 15 UF 164/98 (https://dejure.org/1998,9581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt im Falle der Unmöglichkeit einer Erwerbstätigkeit aufgrund einer bereits zum Zeitpunkt der Scheidung vorliegenden Krankheit; Berücksichtigung der fortgeschriebenen ehelichen Lebensverhältnisse sowie der fehlenden Leistungsfähigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1577 Abs. 2 § 242
    Anrechnung von Einkünften aus überobligationsmäßiger Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1275
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 28.10.1996 - 15 UF 218/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1998 - 15 UF 164/98
    Die elterliche Sorge wurde dabei - bestätigt durch Beschluss des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1996 (- 15 UF 218/96 -) - dem Beklagten übertragen.

    Aufgrund des in erster Instanz eingeholten amtsärztlichen Gutachtens vom 16. Oktober 1997 (Bl. 61 GA), des Entlassungsberichts des S.-Krankenhauses in W. vom 22. Juli 1997 (Bl. 143 ff. GA) und der Bescheinigung der die Klägerin behandelnden Ärztin vom 8. Mai 1998 (Bl. 163 GA) sowie des persönlichen Eindrucks, den der Senat bereits in dem Verfahren - 15 UF 218/96 = 5 F 92/95 - AG Simmern von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vom 17. September 1996 gewonnen hat, steht zur Überzeugung des Senats fest, dass die Klägerin aufgrund einer schizoaffektiven Psychose seit Januar 1997 und derzeit andauernd nicht in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

    Die Verhaltensauffälligkeiten des Sohnes M. sind schon während der Trennungszeit erkennbar geworden, wie sich im einzelnen aus dem Verfahren - 15 UF 218/96 = 5 F 92/95 - AG Simmern ergibt.

  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89

    Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1998 - 15 UF 164/98
    Im Rahmen des Kindesunterhalts (§§ 1603 Abs. 1 und 2, 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB ) hat der Bundesgerichtshof (FamRZ 1991, 182, 183) bereits grundsätzlich entschieden, dass das Einkommen des Vaters im Einzelfall nach § 242 BGB nur zum Teil angerechnet werden kann, wenn ihn angesichts des Alters der Kinder an sich keine volle Erwerbsobliegenheit trifft.
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1998 - 15 UF 164/98
    Während beim Ehegattenunterhalt die Rechtsprechung zunächst dazu neigte, bei dem gemeinschaftliche minderjährige Kinder betreuenden unterhaltsverpflichteten Ehegatten von dem vollen Einkommen ungekürzt auszugehen und nur die konkreten, tatsächlich entstandenen und nachgewiesen Kosten der Kindesbetreuung abzuziehen (BGH, FamRZ 1982, 779, 780), ist später auch die Zubilligung eines pauschalen Aufwands für die finanziellen Nachteile, die der berufstätige Elternteil trotz Kindesbetreuung hinnehmen muss, anerkannt worden (BGH, FamRZ 1986, 790, 791).
  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 702/80

    Berücksichtigung von Überstunden beim Ehegattenunterhalt; Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1998 - 15 UF 164/98
    Während beim Ehegattenunterhalt die Rechtsprechung zunächst dazu neigte, bei dem gemeinschaftliche minderjährige Kinder betreuenden unterhaltsverpflichteten Ehegatten von dem vollen Einkommen ungekürzt auszugehen und nur die konkreten, tatsächlich entstandenen und nachgewiesen Kosten der Kindesbetreuung abzuziehen (BGH, FamRZ 1982, 779, 780), ist später auch die Zubilligung eines pauschalen Aufwands für die finanziellen Nachteile, die der berufstätige Elternteil trotz Kindesbetreuung hinnehmen muss, anerkannt worden (BGH, FamRZ 1986, 790, 791).
  • OLG Hamm, 06.10.1995 - 7 UF 242/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.1998 - 15 UF 164/98
    Das Oberlandesgericht Hamm (NJW-RR 1996, 454, 455) hat die Einkünfte des auf Ehegattenunterhalt in Anspruch genommenen, überobligationsmäßig vollschichtig erwerbstätigen Ehemannes, der minderjährige eheliche Kinder betreut, nach Billigkeitsgesichtspunkten nur zur Hälfte als bedarfsprägend und auch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit angerechnet.
  • OLG Koblenz, 30.01.2003 - 9 WF 25/03

    Unterhaltsberechnung bei Betreuung der Kinder durch den Unterhaltsverpflichteten

    Soweit das Familiengericht unter Berufung auf eine Entscheidung des früheren 15. Zivilsenats (FamRZ 1999, 1275 ; in gleichem Sinne OLG Hamm FamRZ 1996, 488 ) aus Gründen der Gleichbehandlung mit einem überobligatorisch arbeitenden Unterhaltsberechtigten das Einkommen des Beklagten nach dem Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 BGB lediglich zur Hälfte in die Unterhaltsberechnung einstellen will, vermag der Senat sich dem nicht anzuschließen.
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